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   BGH, 15.01.2003 - 1 StR 496/02   

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https://dejure.org/2003,10199
BGH, 15.01.2003 - 1 StR 496/02 (https://dejure.org/2003,10199)
BGH, Entscheidung vom 15.01.2003 - 1 StR 496/02 (https://dejure.org/2003,10199)
BGH, Entscheidung vom 15. Januar 2003 - 1 StR 496/02 (https://dejure.org/2003,10199)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 08.05.2001 - 1 StR 137/01

    Sachrüge; Lückenhafte Beweiswürdigung; Tötungsvorsatz ("Stromschlagfall");

    Auszug aus BGH, 15.01.2003 - 1 StR 496/02
    Das Landgericht hat alle für die Abgrenzung von bedingtem Vorsatz zu bewußter Fahrlässigkeit maßgeblichen Umstände berücksichtigt, namentlich das Ziel und den Beweggrund für die Tat, die Art der Ausführung, die von der Tat ausgehende Gefährlichkeit, den Kenntnisstand des Täters sowie seine psychische Verfassung (vgl. zur Abgrenzung BGH NStZ 2001, 475; BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 1, 5, 8, 11, 14 (Elektroschutzanlage), 30, 35, 37, 38, 39, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 27.06.1986 - 2 StR 312/86

    Straftaten gegen das Leben: Bedingter Tötungsvorsatz

    Auszug aus BGH, 15.01.2003 - 1 StR 496/02
    Das Landgericht hat alle für die Abgrenzung von bedingtem Vorsatz zu bewußter Fahrlässigkeit maßgeblichen Umstände berücksichtigt, namentlich das Ziel und den Beweggrund für die Tat, die Art der Ausführung, die von der Tat ausgehende Gefährlichkeit, den Kenntnisstand des Täters sowie seine psychische Verfassung (vgl. zur Abgrenzung BGH NStZ 2001, 475; BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 1, 5, 8, 11, 14 (Elektroschutzanlage), 30, 35, 37, 38, 39, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 17.03.1988 - 1 StR 104/88

    Straftaten gegen das Leben: Bedingter Tötungsvorsatz, Strafmilderung bei Versuch

    Auszug aus BGH, 15.01.2003 - 1 StR 496/02
    Das Landgericht hat alle für die Abgrenzung von bedingtem Vorsatz zu bewußter Fahrlässigkeit maßgeblichen Umstände berücksichtigt, namentlich das Ziel und den Beweggrund für die Tat, die Art der Ausführung, die von der Tat ausgehende Gefährlichkeit, den Kenntnisstand des Täters sowie seine psychische Verfassung (vgl. zur Abgrenzung BGH NStZ 2001, 475; BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 1, 5, 8, 11, 14 (Elektroschutzanlage), 30, 35, 37, 38, 39, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 18.09.1986 - 4 StR 458/86

    Straftaten gegen das Leben: Bedingter Tötungsvorsatz

    Auszug aus BGH, 15.01.2003 - 1 StR 496/02
    Das Landgericht hat alle für die Abgrenzung von bedingtem Vorsatz zu bewußter Fahrlässigkeit maßgeblichen Umstände berücksichtigt, namentlich das Ziel und den Beweggrund für die Tat, die Art der Ausführung, die von der Tat ausgehende Gefährlichkeit, den Kenntnisstand des Täters sowie seine psychische Verfassung (vgl. zur Abgrenzung BGH NStZ 2001, 475; BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 1, 5, 8, 11, 14 (Elektroschutzanlage), 30, 35, 37, 38, 39, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 26.05.1987 - 1 StR 170/87

    Straftaten gegen das Lebens: Bedingter Tötungsvorsatz

    Auszug aus BGH, 15.01.2003 - 1 StR 496/02
    Das Landgericht hat alle für die Abgrenzung von bedingtem Vorsatz zu bewußter Fahrlässigkeit maßgeblichen Umstände berücksichtigt, namentlich das Ziel und den Beweggrund für die Tat, die Art der Ausführung, die von der Tat ausgehende Gefährlichkeit, den Kenntnisstand des Täters sowie seine psychische Verfassung (vgl. zur Abgrenzung BGH NStZ 2001, 475; BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 1, 5, 8, 11, 14 (Elektroschutzanlage), 30, 35, 37, 38, 39, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 25.05.1988 - 3 StR 147/88

    Zum Vorsatz des Täters bei Vorliegen mehrerer Ursachen für den Taterfolg - In

    Auszug aus BGH, 15.01.2003 - 1 StR 496/02
    Das Landgericht hat alle für die Abgrenzung von bedingtem Vorsatz zu bewußter Fahrlässigkeit maßgeblichen Umstände berücksichtigt, namentlich das Ziel und den Beweggrund für die Tat, die Art der Ausführung, die von der Tat ausgehende Gefährlichkeit, den Kenntnisstand des Täters sowie seine psychische Verfassung (vgl. zur Abgrenzung BGH NStZ 2001, 475; BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 1, 5, 8, 11, 14 (Elektroschutzanlage), 30, 35, 37, 38, 39, jeweils m.w.N.).
  • LG Offenburg, 07.01.2014 - 4 Ns 204 Js 11007/12

    Vorlage an ein Gericht höherer Ordnung im Berufungsverfahren; Tötungsvorsatz bei

    Bei einem von oben geführten Fußtritt auf den Kopf eines auf dem Boden liegenden Opfers bejahte der BGH eine besonders gefährliche Gewalthandlung (BGH, Urt. v. 01.12.2011 - 5 StR 360/11, NStZ 2012, 207, Rn. 6, 10), ebenso im Falle nachgewiesener massiver Tritte gegen den Kopf eines am Boden liegenden Opfers (BGH, Urt. v. 25.05.2007 - 1 StR 126/07, NStZ 2007, 639; Urt. v. 16.01.2003 - 4 StR 422/02, NStZ 2003, 431, Rn. 7 f.) sowie bei massiven Faustschlägen gegen den Kopf in kurzen zeitlichen Abständen über eine Viertelstunde hinweg (BGH , Beschl. v. 15.01.2003 - 1 StR 496/02).
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